Politik Glarus

März 2020 – Motion zum ausserschulischen Musikunterricht

Der Vorstand des SMPV OSO hat befriedigt zur Kenntnis genommen, dass im Kanton Glarus der Zugang zum ausserschulischen Musikunterricht verbessert und an die Bundesvorgaben angepasst werden soll. Der Glarner Regierungsrat unterstützt eine entsprechende Motion aus dem Landrat und beantragte am 4. Februar 2020 die Überweisung der Motion. Wie in der letzten SMZ dargelegt wurde, geht es um die Ausweitung der Unterstützung auf Jugendliche (bisher nur Kinder im Primarschulalter), die Einführung von Sozialtarifen und die Begabtenförderung. Der Regierungsrat hält “gesetzestechnisch” voraussichtlich eine Totalrevision des Gesetzes über die musikalische Bildung für erforderlich. Bei dieser Gelegenheit wäre es aus Sicht des SMPV OSO begrüssenswert, auch die Mindestjahresbesoldung und die Anzahl Unterrichtseinheiten für ein Vollpensum im erwähnten Gesetz zu regeln. Das Gesetz bzw. dessen Umsetzung geht bei den Kantonsbeiträgen von standartisierten Löhnen bzw. einem Lohn für eine Primarlehrperson aus. Hingegen findet sich keine Verpflichtung, solche Löhne auch zu bezahlen, wie dies beispielsweise bei der Revision des Kulturförderungsgesetzes des Kantons Graubünden aufgenommen wurde. Der SMPV OSO wird die Entwicklung im Kanton Glarus interessiert weiterverfolgen und sich gegebenenfalls vernehmen lassen.