Politik Graubünden

Mai 2020 – Brief an Herrn Regierungsrat Parolini zu der Situation von Musiklehrpersonen in der Covid-Krise

Nachdem Musiklehrpersonen im Kanton Graubünden nicht mehr von der Ausfallentschädigung für Kulturschaffende profitieren konnten, hat der SMPV OSO einen Brief an den Regierungsrat Parolini geschrieben, um auf die prekäre Situation von Musiklehrer*innen aufmerksam zu machen.

März 2017 – Gesetzesrevision zur Haushaltsflexibilisierung im Kanton Graubünden (GrFlex)

Vor gut einem Jahr wurde die Revision des Kulturförderungsgesetz in Kraft gesetzt. Es war ein Meilenstein in der Bündner Geschichte in Bezug auf Anstellungsbedingungen von Musiklehrpersonen. Es ist das erste Mal, dass der PrimarlehrerInnenlohn als Mindestlohn im Gesetz verankert ist. Für viele Musiklehrpersonen bedeutet dies eine substanzielle Verbesserung ihrer Erwerbssituation. Zudem subventioniert der Kanton nun den Musikunterricht an Musikschulen mit 30%. Und das in Zeiten, wo überall in der Schweiz an der musikalischen Bildung gespart wird. Es war und ist ein grandioser Erfolg.

Ein Jahr später gerät dieses Gesetz aber schon wieder ins Wanken. Mit der Veröffentlichung der Gesetzesrevision zur Haushaltflexibilisierung sollen insgesamt 14 Gesetze, in denen feste Ausgabenverpflichtungen verankert sind, revidiert und diese Verpflichtungen flexibilisiert werden.

Ziel ist es, in Jahren, in denen dem kantonale Budget Verluste drohen, mit weniger Ausgabenverpflichtungen den Verlust rasch und unkompliziert zu dämpfen. Dem Grossen Rat soll dazu in diesen betroffenen Aufgabenbereichen angemessene Ausgabenspielräume eingeräumt werden.

Im Falle des Kulturförderungsgesetzes, Artikel 19: Beiträge an Sing- und Musikschulen bedeutet dies konkret, dass der Grosse Rat im Budget für das kommende Jahr die Subventionen von ursprünglich 30% auf bis zu 20% reduzieren könnte.

Zumal ich hier noch festhalten möchte, dass der Kanton auch jetzt schon nur Pauschalbeträge pro SchülerIn berechnet. Er rechnet maximal 14 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten an, was 28 Schulwochen à 30 Minuten bedeutet, obwohl im Kanton Graubünden das Schuljahr noch aus 38 Wochen besteht und er rechnet nicht die effektiven Kosten, wenn zum Beispiel eine Musikschule noch Räume zusätzlich mieten muss und ihr dadurch weitere Kosten entstehen, an. Er zahlt nur einen Pauschalbetrag pro Schüler und fertig.

Da die Gemeinden nur zur Führung von Musikschulen verpflichtet sind, nicht aber zu deren Finanzierung, müssten sie ihre Beiträge im Falle einer Reduktion durch den Kanton nicht erhöhen.

Das Defizit könnte sich also auf die Musikschulen verlagern, die im nota bene laufenden Schuljahr die Elternbeiträge oder Löhne anpassen oder Angebote drastisch kürzen müsste, was der Attraktivität der Schule schaden würde. Und faktisch schlicht unmöglich wäre.

Zudem hält auch dieser Entwurf daran fest, dass die Elternbeiträge der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angepasst werden müssen – eine zentrale Forderung des Verfassungsartikels 67a. Und dies war ursprünglich auch der Grund für die Erhöhung des Kantonsbeitrages. Dies soll nun gemäss vorliegendem Entwurf zwar beibehalten, jedoch gleichzeitig verunmöglicht werden.

Für Lehrpersonen wäre dieses Worst-Case-Szenario ein herber Rückschlag. Die Definition des Vollpensums ist immernoch zu hoch, obwohl diverse Arbeitszeiterfassungen zum Schluss gekommen sind, dass Musiklehrpersonen viel mehr arbeiten, als das gemeinhin angenommen wird. Man denke nur an all die diversesten Veranstaltungen, dazugehörigen Proben, Stufentests, Elterngespräche, Arrangieren von Noten etc., die neben der Vorbereitung auf die Lektionen ebenfalls vollumfänglich im Lohn inbegriffen sind. Überstunden existieren im Musiklehrberuf ganz einfach nicht.

Und nun würde im schlimmsten Falle mit dem Wegfallen von attraktiven Angeboten und Erhöhung von Elternbeiträgen, was zu einem SchülerInnenrückgang führen wird und somit einer Pensumsreduktion gleichkommt, der Lohn gleich wieder geschmälert werden? Oder in Kauf genommen werden müssen, dass Musikschulen ihre Angebote auf die 20% Subventionen ausrichten, um für den Notfall gerüstet zu sein?

Der SMPV OSO hat deshalb eine Vernehmlassungsantwort geschrieben, in der er sich vehement gegen diese Haushaltsflexibilisierung an Sing- und Musikschulen ausspricht. Es kann nicht sein, dass nach einem Jahr Planungssicherheit diese schon wieder geopfert werden soll.

März 2016 – Revision des Kulturförderungsgesetzes

2016 ging das Kulturförderungsgesetz in Revision. Da hier auch wichtige Grundlagen für Musikschulen und Musikunterricht festgelegt wurden, hat der SMPV GR eine Vernehmlassung geschrieben.