Schweizerischer Musikpädagogischer Verband
Sektion Zentralschweiz

I. Name und Zweck

§ 1

Die Sektion Zentralschweiz (vormals Ortsgruppe Region Luzern) des «Schweizerischen Musikpädagogischen Verbandes» (SMPV) ist ein Verein nach Art. 60 ff des ZGB mit Sitz in Luzern.

§ 2

Die Sektion Zentralschweiz verfolgt die allgemeinen Ziele des SMPV. Spezielle Aufgaben der Sektion sind überdies:

a) Veranstaltung von Vortragsübungen, Musikprüfungen, Schülerkonzerten und Vorträgen
b) Pflege kollegialer Beziehungen
c) Zusammenarbeit mit anderen, gleichen Zwecken dienenden Körperschaften
d) Wahrung der ideellen, beruflichen und sozialen Interessen des Berufsstandes
e) Festsetzung von Richtlinien für Unterrichtshonorare

II. Mitgliedschaft

§ 3

Die Sektion Zentralschweiz des SMPV besteht aus allen ihr angehörenden Aktiv-, Passiv, Frei- und Ehrenmitgliedern. Diese haben in der Regel ihren Wohnsitz in der Zentralschweiz. In anderen Regionen ansässige Bewerber für eine Mitgliedschaft können auf Gesuch hin durch Beschluss des Vorstands in die Sektion aufgenommen werden.

§ 4

Für den Erwerb der Mitgliedschaft, den Übertritt aus einer Mitgliederkategorie in die andere, den Austritt und den Ausschluss gelten die entsprechenden Bestimmungen des SMPV.

§ 5

Betreffend der Passivmitgliedschaft gelten folgende Bestimmungen:
a) Passivmitglieder können Musikfreunde im allgemeinen, Freunde der Bestrebungen des SMPV im besonderen, sowie auch juristische Personen werden.
b) Kollektivmitglieder können juristische Personen werden, die sich für die Verbandsziele interessieren.
c) Passiv- und Kollektivmitglieder der Sektion Zentralschweiz entrichten den von der Generalversammlung der Sektion festgesetzten Jahresbeitrag an die Sektionskasse.
d) Passiv- und Kollektivmitglieder können an allen Versammlungen des Verbandes mit beratender Stimme teilnehmen bzw. sich vertreten lassen.
e) Der Vorstand bemüht sich um eine sinnvolle Information der Passiv- und Kollektivmitglieder über die Tätigkeiten des Verbandes. Sie werden zu Veranstaltungen eingeladen.

§ 6

Aktiv- und Passivmitglieder der Sektion Zentralschweiz entrichten den von der Delegiertenversammlung des SMPV festgesetzten Jahresbeitrag an die Zentralkasse und die von der Generalversammlung der Sektion festgesetzten Jahresbeiträge an die Sektionskasse.

§ 7

Die Ehrenmitgliedschaft kann Persönlichkeiten verliehen werden, die sich besondere Verdienste um die Sektion erworben haben. Ihre Ernennung erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung. Sie besitzen alle Rechte der Aktivmitglieder, sind jedoch von den finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Sektion befreit.

§ 8

Die Mitgliederbeiträge werden alljährlich für Aktivmitglieder durch die Zentralkasse und für Passivmitglieder durch den Kassier der Sektion erhoben.

§ 9

Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

§ 10

Zur Förderung der Publizität der Mitglieder wird die Mitgliederliste veröffentlicht. Die Mitglieder haben jederzeit das Recht, auf die sie betreffende Publikation zu verzichten. Für diesen Fall haben sie dies dem Sektionsvorstand schriftlich mitzuteilen, der die raschmöglichste Durchsetzung der Streichung erwirkt. Im Umlauf befindliche oder schon produzierte Drucksachen werden jedoch nicht vernichtet, sondern bei der nächsten Neuauflage geändert.

III. Organisation

§ 11

Die Organe der Sektion Zentralschweiz sind:

die Generalversammlung

der Vorstand

die Rechnungsrevisoren

§ 12

Der Vorstand beruft die Generalversammlung aus eigener Befugnis oder auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder ein.

Die ordentliche Generalversammlung findet normalerweise im ersten Quartal des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres statt. Die Einladung erfolgt mindestens drei Wochen vor der Generalversammlung und soll die vorgesehene Traktandenliste enthalten. Anträge hierzu durch Mitglieder sind mindestens 14 Tage vor der Generalversammlung dem Vorstand schriftlich bekannt zu geben.

§ 13

Die Generalversammlung ist zuständig zur Entgegennahme des Jahresberichtes und zur Genehmigung der Jahresrechnung, zur Behandlung der durch den Vorstand aufgestellten Traktanden, zur Wahl des Vorstands und der Rechnungsrevisoren. Sie setzt die ordentlichen und ausserordentlichen Jahresbeiträge der Aktiv- und Passivmitglieder fest und erledigt die Geschäfte einer Wahlversammlung nach den Statuten des SMPV.

§ 14

Auf Verlangen von einem Fünftel der anwesenden Stimmberechtigten haben Wahlen und Abstimmungen geheim zu erfolgen. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende Stichentscheid.

§ 15

Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern: PräsidentIn, VizepräsidentIn, Kassier und BeisitzerInnen. Die Vorstandsmitglieder werden für eine dreijährige Amtsdauer gewählt, nach deren Ablauf sie wieder wählbar sind. Der Präsident bzw. die Präsidentin wird von der Generalversammlung gewählt. Im übrigen konstituiert sich der Vorstand unter Vorsitz des Präsidenten bzw. der Präsidentin selber.

§ 16

Zwei Rechnungsrevisoren werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

IV. Rechnungswesen

§ 17

Das Rechnungsjahr schliesst mit dem 31. Dezember.

§ 18

Die Einnahmen der Sektion bestehen aus:

dem Sektionsanteil der Beiträgen der Aktivmitglieder
den Beiträgen der Passivmitglieder
dem Reingewinn von Veranstaltungen oder Verkaufserlöse, Subventionen, Schenkungen, Legate oder andere Zuwendungen

V. Auflösung

§ 19

Zur Auflösung der Sektion Zentralschweiz ist die Zustimmung von zwei Dritteln aller stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

§ 20

Die auflösende Versammlung verfügt über die Verwendung des Sektionsvermögens und betraut drei Liquidatoren mit der Ausführung der gefassten Beschlüsse.


Diese Statuten wurden durch die Generalversammlung vom 25.1.2003 angenommen und durch den Zentralvorstand des SMPV genehmigt. Sie treten sofort in Kraft und ersetzen die bisher gültigen Statuten.

Luzern, den 30.11.2003

Schweizerischer Musikpädagogischer Verband

Für den Vorstand der Sektion Zentralschweiz

Die Präsidentin:
Andrea De Moliner

Der Vizepräsident:
Oliver Holzenburg

Für den Zentralvorstand

Der Präsident:
Roland Vuataz

Der Vizepräsident:
Martin Imfeld