Versicherungen
AHV/IV
Damit im Pensionsalter, bei Invalidität und für die Hinterbliebenen keine Rentenkürzungen erfolgen, muss der Betrag jedes Jahr einbezahlt werden. Es dürfen keine Beitragslücken (fehlende Beitragsjahre) entstehen. Die allgemeine Beitragspflicht (gilt auch für Studierende und Selbständigerwerbende jeder Nationalität) beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres. Zuständig für selbständig erwerbende SMPV-Mitglieder ist die
Ausgleichskasse Verom
Ifangstr. 8
8952 Schlieren
Tel.: 044 738 20 70
Fax: 044 738 20 77
E-Mail: ak043@verom.ch
www.verom.ch
Vorsorge 2./3. Säule
Mitglieder mit Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit können der Pensionskasse Musik und Bildung beitreten. Die individuelle Lebens- und Arbeitssituation spielt eine wesentliche Rolle für die Wahl der richtigen Vorsorge; eine fachkundige Beratung ist empfehlenswert.
Pensionskasse Musik und Bildung
Marktgasse 5
4051 Basel
Tel. 061 906 99 00
Fax 061 906 99 01
E-Mail: vorsorgestiftung@musikschule.ch
www.musikervorsorge.ch
Auf der Homepage des Zentralverbandes (SMPV-Mitglieder/Vergünstigungen) finden Sie weitere Informationen betreffs Kranken- und Unfallversicherung, Lohnausfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, Instrumentenversicherung.
Termine unserer Sektion
Die nächste Veranstaltung wird so bald als möglich bekannt gegeben.
Termine anderer Sektionen
Kurs für Liedinterpretation mit Kathrin Graf und Satoko Kato
Der SMPV ist der grösste schweizerische Berufsverband im Bereich
Musik und Bildung. Er besteht aus einem Zentralverband und 15 regionalen
Sektionen. Er bietet seinen Mitgliedern ein breites Spektrum an Dienstleistungen
an und setzt sich für ihre beruflichen Interessen ein.
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