Tarife für den privaten Musikunterricht

Der SMPV Bern empfiehlt seinen Mitgliedern folgende Honoraransätze:

Einzelunterricht für Erwachsene, Studierende der Pädagogischen Hochschule, Musikmaturanden

Einzellektion 40 Minuten Fr. 87.-
Einzellektion 60 Minuten Fr. 118.-


Einzelunterricht Kinder

Einzellektion 40 Minuten Fr. 61.-
Einzellektion 60 Minuten Fr. 82.-
Die kleine Tarifanpassung 2024 ist nicht als Lohnerhöhung gedacht, sondern sie entspricht ungefähr einem Teuerungsausgleich von 2%.


Information für die Eltern:

Die Sektionen des SMPV geben Honorarempfehlungen für den Privatunterricht ihrer Mitglieder ab. Grundsätzlich wird zwischen Honoraren für Einzellektionen und Semesterpauschalen unterschieden. Bei Gruppenunterricht, 14-täglichem Unterricht oder ähnlichen Unterrichtsformen wird ein degressiver Tarif berechnet. Bei regelmässigem Unterricht wird empfohlen, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

In den Honoraren des Privatunterrichts sind inbegriffen:

  • die vollen Beiträge für die Pensionskassen
  • AHV und Arbeitslosenkasse
  • Unfallversicherung
  • Betriebsversicherung
  • Versicherung des Lohnausfalls bei Krankheit
  • Feriengeld
  • Weiterbildung
  • Benützung eines Raums
  • Pflege des Instruments
  • Infrastrukturkosten

Die in den Tariflisten des SMPV genannten Beträge sind immer als Richtwert für die Honorarfestsetzung zu verstehen.

Der Privatunterricht bei unseren Mitgliedern ist nicht subventioniert. Die Preise für Lektionen liegen daher etwas höher, als der Teil des Unterrichtes, der an Musikschulen subventioniert erteilt wird. Dies betrifft häufig den Unterricht für Jugendliche, weniger oft dagegen den Unterricht für Erwachsene.

Bitte denken Sie daran, dass Qualität auch Ihren Preis haben muss, falls Ihnen ein Stundenhonorar im ersten Moment hoch erscheinen sollte. Auch privat unterrichtende Musiklehrkräfte haben, wie jeder selbstständige Betrieb, laufende Kosten, die beglichen werden müssen. Bedenken Sie auch, dass Sie bei einem qualitativ höherwertigen Unterricht viel bessere Fortschritte erzielen werden und dass Sie manche Ihrer musikalischen Wünsche nur durch einen professionellen und zielgerichteten Unterricht erreichen können.

Und noch ein Tipp: Viele Lehrkräfte bieten Unterricht «zum Schnuppern», Kennenlernen und Ausprobieren an…

Das Honorar einer Musiklehrkraft entspricht in etwa dem einer Primarschullehrkraft bzw. Mittelschullehrkraft. Diese Richthonorare beinhalten Sozialleistungen, Versicherungen, Raummieten, und tragen auch dem Zeitaufwand ausserhalb der Unterrichtslektionen, wie dem Vor- und Nachbereiten, dem Elternkontakt, der Organisation von Schülerkonzerten usw. Rechnung. Die Richthonorare bieten einen Rahmen für die individuelle Honorargestaltung der jeweiligen Lehrkräfte.

Gruppenunterricht
Die für den Gruppenunterricht günstigeren Tarife sind bei den Lehrkräften direkt zu erfragen.

Schnupperunterricht
Erkundigen Sie sich ungeniert nach Schnupperlektionen (z.B. 3 oder 6 Lektionen; Tarife s. Einzelunterricht oder nach Vereinbarung mit der Lehrperson).
Oder möchten Sie bei einer Unterrichtsstunde einmal unverbindlich zuschauen? Sicher dürfen Sie dies nach Absprache.

Preisreduktionen
Bei Semesterpauschalen besteht die Möglichkeit einer Preisreduktion. Die Lektionen für ein halbes Jahr bezahlen Sie im voraus, ev. auch in 1-3 Raten.
Oder erkundigen Sie sich nach einem Abonnement (z. B. 10 Lektionen): Reduktionen hierfür sind bei den Lehrkräften zu erfragen.

Stipendien für Kinder und Jugendliche
Geeigneten Kindern und Jugendlichen vom Kindergartenalter bis zum Abschluss der Erstausbildung auf Sekundarstufe II mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Stadt Bern werden für den Besuch von nichtschulischem Musikunterricht Stipendien ausgerichtet, sofern keine anderen Beiträge für denselben Zweck bezogen werden, und die Eltern für die Kosten nicht aufkommen können.
Gesuchsformulare und Unterlagen sind zu beziehen bei der Direktion für Bildung, Soziales und Sport (BSS), Postfach, 3001 Bern
Das Gesuchsformular muss die Stellungnahme der Präsidentin des SMPV enthalten.
Die Rechnung für das laufende Semester stellen die Lehrpersonen direkt dem BSS zu. Jeweils bis 31. Dezember bzw. bis 30. Juni.