Die Musikschule SMPV wurde 1999 gegründet und ist dem Schweizerischen Musikpädagogischen Verband (SMPV) Schaffhausen angegliedert.
Sie ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus dem Kanton Schaffhausen Musikunterricht durch qualifizierte Lehrpersonen zu finanziell günstigen Konditionen.
Das Angebot an Instrumentalunterricht umfasst ein breites Spektrum.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Das erste Semester beginnt in der zweiten Schulwoche nach den Sommerferien (die 1. Woche gilt als Einteilungswoche), das zweite im Februar.
Anmeldetermine sind der 30. Mai bzw. der 15. Dezember. Eintritte sind ausnahmsweise und in Absprache mit Lehrperson und Schulleitung auf jeden Monatsbeginn möglich.
Das Schulgeld beträgt Fr. 189.– pro 10 Minuten wöchentlichen Unterrichts.
(40 Minuten = Fr. 756.–) und ist halbjährlich voraus zu bezahlen. Es wird ein Geschwisterrabatt gewährt: 2. Kind 10%, 3. Kind 20% auf den Gesamtbetrag. Die Musikschule SMPV ist staatlich anerkannt und subventionsberechtigt. Das Schulgeld deckt knapp die Hälfte des Aufwandes, der Rest wird gemäss Musikschulgesetz zu gleichen Teilen von Kanton und Wohngemeinde getragen.
Bei einzelnen begründeten Härtefällen und Notlagen kann die Musikschulkommission je nach Finanzlage der Musikschule einem Antrag auf Reduktion des Schulgeldes stattgeben. Solche Anträge sind jährlich neu einzureichen.
Die Ferien richten sich nach dem Ferienplan der Volksschule im Kanton Schaffhausen. Schulbesuche sind jederzeit willkommen.
Pro Semester werden 18–20 Lektionen erteilt. Fallen Lektionen ohne Verschulden der Lehrkraft aus, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Fällt die Anzahl Lektionen wegen Abwesenheit der Lehrkraft unter 18, wird das Schulgeld für die ausgefallenen Lektionen im nächsten Semester gutgeschrieben.
Ein Austritt ist nur auf Semesterende möglich und ist der Schulleitung bis zum jeweiligen Abmeldetermin (30. Mai und 15. Dezember) schriftlich zu melden. Wer sich nicht fristgerecht abmeldet, gilt für das nächste Semester als angemeldet.
Seit August 2007 bietet die Musikschule SMPV zusätzlich (nicht subventionierten) Unterricht für Erwerbstätige und ausserkantonale SchülerINNEN an. Der kostendeckende Tarif beträgt Fr. 390.– pro 10 Minuten wöchentlichen Unterrichts. Der Unterricht kann in Absprache mit der Lehrperson auch unregelmässig bezogen werden (wie bei einem «Ticket»).
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