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Instrumental- oder Gesangsunterricht für Gymnasiastinnen und Gymnasiasten mit
Schwerpunktfach Musik
Gymnasiastinnen und Gymnasiasten mit Schwerpunktfach Musik belegen pro Woche eine Lektion
Instrumentalunterricht als sogenannte „individuelle Förderung“, dies während
der gesamten Dauer des Schwerpunktfaches (Tertia bis Prima, d.h. 10.-12. Schuljahr).
Im Normalfall wird dieser Unterricht durch eine Lehrkraft des Gymnasiums erteilt. Das Gymnasium
kann der Weiterführung des Unterrichts bei einer externen Lehrkraft zustimmen, wenn für
das entsprechende Instrument keine Lehrkraft am Gymnasium vorhanden ist oder wenn bereits eine
lange Zusammenarbeit zwischen Schüler/in und Musiklehrkraft an der Musikschule existiert.
In diesem Falle stellt das Gymnasium dem Schüler/der Schülerin eine Bewilligung aus, die
der Musikschule zu übergeben ist: Die Musikschule stellt die Kosten dann direkt dem Gymnasium
in Rechnung.
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Unterricht bei einer privaten Lehrperson SMPV
In seltenen Fällen besuchen
Schülerinnen und Schüler den Musikunterricht nicht bei einer Lehrperson an einer
bernischen Musikschulen, sondern bei einer privaten Lehrkraft.
Das Gymnasium hat in diesen Fällen das Recht, abzuklären, ob der Unterricht den
Ansprüchen an die „individuelle Förderung“ entspricht, beispielsweise durch
Nachfragen zur Ausbildung der privaten Musiklehrkraft.
Mit schriftlicher Bewilligung der Gymnasien können in solchen Fällen
Mittelschülerinnen und Mittelschüler subventionierten Musikunterricht bei einer
diplomierten Lehrperson SMPV besuchen.
Das Schulgeld von aktuell Fr. 50.-- pro 40 Min.-Lektion/wöchentlich wird vom Gymnasium
übernommen (18 Lektionen pro Semester).
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Hinweis
Sofern die Schülerin / der Schüler 60 Minuten Unterricht wöchentlich
belegt, ist die Differenz des Schulgeldes, d.h. für 20 Minuten, von den Eltern zu
übernehmen, ebenso die allfällige Differenz des Lektionenbetrages, sofern dieser den
Tarif Fr. 50.-- / 40 Min.-Lektion übersteigt.