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Instrumental- oder Gesangsunterricht für Gymnasiastinnen und Gymnasiasten mit Schwerpunktfach Musik

Gymnasiastinnen und Gymnasiasten mit Schwerpunktfach Musik belegen pro Woche eine Lektion Instrumentalunterricht als sogenannte „individuelle Förderung“, dies während der gesamten Dauer des Schwerpunktfaches (Tertia bis Prima, d.h. 10.-12. Schuljahr).

Im Normalfall wird dieser Unterricht durch eine Lehrkraft des Gymnasiums erteilt. Das Gymnasium kann der Weiterführung des Unterrichts bei einer externen Lehrkraft zustimmen, wenn für das entsprechende Instrument keine Lehrkraft am Gymnasium vorhanden ist oder wenn bereits eine lange Zusammenarbeit zwischen Schüler/in und Musiklehrkraft an der Musikschule existiert.
In diesem Falle stellt das Gymnasium dem Schüler/der Schülerin eine Bewilligung aus, die der Musikschule zu übergeben ist: Die Musikschule stellt die Kosten dann direkt dem Gymnasium in Rechnung.

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Unterricht bei einer privaten Lehrperson SMPV

In seltenen Fällen besuchen Schülerinnen und Schüler den Musikunterricht nicht bei einer Lehrperson an einer bernischen Musikschulen, sondern bei einer privaten Lehrkraft.
Das Gymnasium hat in diesen Fällen das Recht, abzuklären, ob der Unterricht den Ansprüchen an die „individuelle Förderung“ entspricht, beispielsweise durch Nachfragen zur Ausbildung der privaten Musiklehrkraft.
Mit schriftlicher Bewilligung der Gymnasien können in solchen Fällen Mittelschülerinnen und Mittelschüler subventionierten Musikunterricht bei einer diplomierten Lehrperson SMPV besuchen.
Das Schulgeld von aktuell Fr. 50.-- pro 40 Min.-Lektion/wöchentlich wird vom Gymnasium übernommen (18 Lektionen pro Semester).

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Hinweis

Sofern die Schülerin / der Schüler 60 Minuten Unterricht wöchentlich belegt, ist die Differenz des Schulgeldes, d.h. für 20 Minuten, von den Eltern zu übernehmen, ebenso die allfällige Differenz des Lektionenbetrages, sofern dieser den Tarif Fr. 50.-- / 40 Min.-Lektion übersteigt.
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Rechnungsstellung

Variante 1
a) Die Lehrperson stellt den Eltern der Schülerin / des Schülers semesterweise Rechnung (max. Fr. 50.-- pro 40 Minutenlektion (18 Lekt./Sem.).

b) Die Eltern erhalten das Schulgeld vom Gymnasium zurückerstattet (oder geben - nach Rücksprache - die Rechnung dem Gymnasium zur Zahlung).

Variante 2
Die Lehrperson stellt dem Gymnasium Rechnung