Stipendien für Kinder und Jugendliche

Geeigneten Kindern und Jugendlichen vom Kindergartenalter bis zum Abschluss der Erstausbildung auf Sekundarstufe II mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Stadt Bern werden für den Besuch von nichtschulischem Musikunterricht Stipendien ausgerichtet, sofern keine anderen Beiträge für denselben Zweck bezogen werden, und die Eltern für die Kosten nicht aufkommen können.

Gesuchsformulare und Unterlagen sind zu beziehen bei der
Direktion für Bildung, Soziales und Sport
Direktionsfinanzdienst
Predigergasse 5, Postfach 275
3000 Bern 7.
Tel./Fax 031 321 69 90, Frau S. Jain; sadhana.jain@bern.ch.
Das Gesuchsformular muss die Stellungnahme der Präsidentin des SMPV enthalten.
Die Rechnung für das laufende Semester stellen die Lehrpersonen direkt dem dem Amt zu. Jeweils bis 31. Dezember bzw. bis 30. Juni.

Stipendienschülerinnen und –schüler:

Lehrpersonen, die eine Stipendienschülerin oder einen Stipendienschüler unterrichten, müssen bis Ende Mai einen Bericht beim BUI einreichen, der darüber Auskunft gibt, ob Leistung und Fleiss den Unterricht rechtfertigen. Das Gesuchsformular muss die Stellungnahme der Präsidentin des SMPV enthalten.

Die Rechnung für das laufende Semester stellen die Lehrpersonen direkt dem BUI zu. Jeweils bis 31. Dezember bzw. bis 30. Juni.

Stipendienschülerinnen und –schüler sollten auf Wunsch der Lehrkräfte an den Musizierstunden des SMPV Bern teilnehmen.