
Teilnahmebedingungen
1.
Teilnahmeberechtigt sind Privatschüler von SMPV Lehrkräften der Sektion Biel/Bienne-Jura. Ausgeschlossen vom Wettbewerb sind Schüler von SMPV Lehrkräften der SektionBiel/Bienne-Jura, die ihren Unterricht über eine Musikschule / Konservatoriumerhalten. Das Bürgerrecht und der Wohnsitz der Teilnehmer spielen keine Rolle.
2.
Der Wettbewerb wird in 2 ausgeschriebenen Kategorien durchgeführt, die jeweils durch den Vorstand gewählt werden.
3.
Die Altersgrenze liegt bei 18 Jahren (Jahrgang 1993). Für das Fach Gesang liegt die Altersgrenze für Frauen vier Jahre höher (Jahrgang 1989), für Männerstimmen sechs Jahre (Jahrgang 1987).
4.
Die Anmeldung zum Wettbewerb ist bis zum 20.06.2011 (Poststempel) an das Sekretariat der Sektion Biel zu senden:
SMPV Biel/Bienne-Jura
„Förderwettbewerb“
Eric Förster
Zentralstrasse 85
CH-2503 Biel/Bienne
5.
Die Anmeldung muss mit dem Anmeldeformular erfolgen. Dieses bekommt jedes Mitgliedder Sektion per Post zugestellt. Unleserlich und unvollständig ausgefüllte Anmeldungen gelten als nicht erfolgt. Unter biel ist im Menupunkt Förderwettbewerb das Anmeldeformular als Download erhältlich. Zusätzlich ist die Kopie der Identitätskarte einzureichen.
6.
Bei Minderjährigen muss die Anmeldung die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und der Instrumentallehrkraft enthalten.
7.
Der Wettbewerb findet am 10.09.2011 in der Musikschule Biel statt. Über den genauen Zeit- und Raumplan werden die Teilnehmer nach Eingang ihrer Anmeldung schriftlich informiert. Das Nichterscheinen zum angegebenen Zeitpunkt bewirkt den Ausschluss vom Wettbewerb. Ein Rechtsanspruch auf einen Nachholtermin besteht nicht.
8.
Es werden folgende Preise und Urkunden verliehen:
1.Preis 1000CHF
2.Preis 700CHF
3.Preis 500CHF
zahlbar nach Beendigung des Wettbewerbes.
9.
Der Vorstand behält sich vor, bei zu grosser Bewerberzahl eine Vorauswahl zutreffen.
10.Wettbewerbsliteratur
a) Das zum Wettbewerb eingereichte Programm ist verbindlich. Dieses wird von der Jurygeprüft und allenfalls zur Änderung/Ergänzung zurückgewiesen. Ein eigenmächtig durch den Kandidaten geändertes Programm führt zum Ausschluss aus dem Wettbewerb.
b) Bei zeitgenössischen Kompositionen sind der Jury 2 Kopien der Werke zur Verfügung zu stellen.
c) Es müssen mindestens zwei Stil-Epochen abgedeckt werden und im Fach Gesang in mindestens zwei Sprachen vorgetragen werden.
d) die Vortragsdauer sollte ca.10 Minuten betragen. (Die Jury behält sich vor bei Überschreitung der zur Verfügung stehenden Zeit den Vortrag abzubrechen).
11.
Die Teilnehmenden sind für die Einhaltung der Ausschreibungsbedingungen selbst verantwortlich, andernfalls können sie von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
12.
Sämtliche Kosten für die Teilnahme sind vom Kandidaten resp. dessen Erziehungsberechtigten zu tragen. Insbesondere können Fahrtkosten sowie Kosten für Begleiter etc. nicht erstattet werden.
13.
Preisträgerinnen und Preisträger sind verpflichtet, am darauf folgenden Schülerkonzert der Sektion Biel teilzunehmen, an dem auch die Urkunden und Preise übergebenwerden. Voraussichtlich wird dieses am 19. November 2011 in Delément stattfinden.
14.
Instrumente können vom Veranstalter nicht gestellt werden (Ausnahme Klavier, das am Wettbewerbsort im üblichen Zustand zur Verfügung steht).
15.
Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Wettbewerbs entstehen. Desgleichen besteht seitens des Veranstalters kein Versicherungsschutz für das Musikinstrument der Wettbewerbsteilnehmenden.
16.
Die Preisträger werden durch eine Jury gewählt, die sich aus Präsident(en),Vorstandsmitgliedern der Sektion Biel und externen Fachlehrkräften zusammensetzt. Die für die Beurteilung der Kandidaten massgeblichen Kriterien sind das technische Können, die Gestaltung und die Bühnenpräsenz. Die Jury entscheidet nach freiem Ermessen und endgültig. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt und nicht begründet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
17.
Schülern eines Jurymitglieds ist es möglich, sich anzumelden, jedoch ist das betroffene Jurymitglied von der Bewertung seiner Schüler ausgeschlossen.
18.
Die Jury behält sich vor, nicht alle Preise zu vergeben.
19.
Der Wettbewerb ist öffentlich.
20.
Der Teilnehmende erklärt sein Einverständnis mit Ton- und Bildaufnahmen, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb gemacht werden. Private und kommerzielle Aufzeichnungen des Wettbewerbs (Tonträgern und Videos) sind aus
persönlichkeits- und urheberrechtlichen Gründen nicht erlaubt.
21.
Der Teilnehmende, bzw. dessen Erziehungsberechtigte erklären das Einverständnis mit der Veröffentlichung seiner/ihrer Ergebnisse, auch in elektronischen Medien.
22.
Mit der Anmeldung anerkennt der Teilnehmende bzw. anerkennen die Erziehungsberechtigten die Bedingungen der Ausschreibung des Wettbewerbs.
23.
Auskünfte können beim Sekretariat der Sektion eingeholt werden.
24.
In Zweifelsfällen, die die Ausschreibung betreffen, entscheidet der SMPVSektions-Vorstand Biel/Bienne-Jura. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollte dennoch eine gerichtliche Erledigung angestrebt werden, so gilt der Sitz der Sektion Biel/Bienne-Jura als Gerichtsstand und es ist schweizerisches Rechtanwendbar.
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Musik und Bildung. Er besteht aus einem Zentralverband und 15 regionalen
Sektionen. Er bietet seinen Mitgliedern ein breites Spektrum an Dienstleistungen
an und setzt sich für ihre beruflichen Interessen ein.
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