AHV/IV
Damit im Pensionsalter, bei Invalidität und für die Hinterbliebenen keine Rentenkürzungen erfolgen, muss der Betrag jedes Jahr einbezahlt werden. Es dürfen keine Beitragslücken (fehlende Beitragsjahre) entstehen. Die allgemeine Beitragspflicht (gilt auch für Studierende und Selbständigerwerbende jeder Nationalität) beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres.
Zuständig für selbständig erwerbende SMPV-Mitglieder ist die: AHV Ausgleichskasse "Verom"
Ifangstr. 8, 8952 Schlieren
Vorsorge 2./3. Säule
Mitglieder mit Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit können der Pensionskasse Musik und Bildung beitreten. Die individuelle Lebens- und Arbeitssituation spielt eine wesentliche Rolle für die Wahl der richtigen Vorsorge; eine fachkundige Beratung ist empfehlenswert: Pensionskasse Musik und Bildung, Marktgasse 5, 4051 Basel.
Auf der Homepage des Zentralverbandes (SMPV-Mitglieder/Vergünstigungen) finden Sie weitere Informationen betreffs Kranken- und Unfallversicherung, Lohnausfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, Instrumentenversicherung.
Haben Sie noch weitere Fragen zu den Kollektivversicherungen können Sie sich auch an die nebenstehende Adresse wenden:
| SSPM è la più grande associazione professio nale svizzera nel campo
della musica e della formazione. La società consiste di un’associazione
centrale e di 15 sezioni regionali. Essa offre ai propri membri una
vasta gamma di servizi e tutela i loro interessi professionali.
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AHV Ausgleichskasse "Verom"
Ifangstr. 8
8952 Schlieren
Tel. 044 738 20 70
Fax: 044 738 20 77
e-mail: ak043@verom.ch
Website: www.verom.ch
Pensionskasse Musik und Bildung
Marktgasse 5
4051 Basel
Tel. 061-906 99 00
Fax 061-906 99 01
vorsorgestiftung@musikschule.ch
Kathrin Nabholz (SMPV-Mitglied)
Unabhängige neutrale Versicherungsberatung
Sandgrubenweg 15
4132 Muttenz
Tel./Fax 061-461 58 87